
Plenarrede zum Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG)
Mit einem neu geschaffenen §26 im Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes wollte man Klarheit schaffen. Klarheit für die Ordnungsbehörden, damit man nicht auf einen Auffangtatbestand zurückgreifen muss. Klarheit für Veranstalter, die sich auf eine realistische Gefahreneinschätzung durch die Behörde verlassen können. Der Sommer hat uns gezeigt, dass es uns mit dem §26 POG eben nicht gelungen ist, diese Klarheit im Sinne unserer Sicherheit zu schaffen.