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LANDTAG

Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,

Pragmatisch. Präsent. P(f)älzer.

Drei Begriffe, die meine Arbeit im Landtag prägen.

Als gelernter Polizeibeamter und im Herzen gebliebener Schutzmann weiß ich, wie wichtig es ist, pragmatische Entscheidungen inmitten der Lebensrealität der Menschen zu treffen.

Um wirklich passende Lösungen zu erarbeiten, ist es mir wichtig, immer vor Ort, aber auch in der digitalen Realität präsent zu sein.

Und als P(f)älzer kümmere ich mich selbstbewusst und mit Leidenschaft um das, was mir am Herzen liegt: meine Heimat.

Sollten Sie Anliegen oder Fragen an mich haben, kontaktieren Sie mich gerne. Als Abgeordneter trete ich für Ihre Interessen und die unserer Region in Mainz ein.

Redebeiträge

Aktuelle Redebeiträge aus und zu meiner Arbeit in den Ausschüssen des Landtags finden Sie mit Klick auf das Mikrofon.

Parlamentarische Anfragen

Parlamentarische Anfragen aus und zu meiner Arbeit in den Ausschüssen des Landtags finden Sie mit Klick auf das Fragezeichen.

UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS

"FLUTKATASTROPHE"

In seiner 7. Sitzung am 22. September 2021 hat der Landtag Rheinland-Pfalz die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“ beschlossen. Es geht dabei um die Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz im Juli 2021. Der Untersuchungsausschuss (UA) besteht aus elf Abgeordneten aller Fraktionen und elf ständigen Ersatzmitgliedern. Er konstituiert sich am 1. Oktober 2021.

Sein Auftrag ergibt sich aus seinem Einsetzungsbeschluss (Drucksache 18/1068).

Ein Untersuchungsausschuss wird als „scharfes Schwert“ der Opposition bezeichnet, denn hier hat die Minderheit das Recht, z.B. die Vorlage von Akten zu verlangen oder Zeugen vorzuladen und zu vernehmen. Zeugen sind zum Erscheinen und, wenn sie keine Aussageverweigerungsgründe geltend machen können, auch zur Aussage verpflichtet. Rechtsgrundlagen sind die Landesverfassung (Artikel 91), das Untersuchungsausschussgesetz des Landes und ergänzend die Strafprozessordnung. Nach § 1 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Untersuchungsausschussgesetzes hat ein Untersuchungsausschuss die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklären im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten. 

Untersuchungsausschuss

Dirk Herber zum neuen Flut-Gutachten

„Rückblickend können wir sagen, dass es massive Versäumnisse und Fehleinschätzungen am Abend der Flutkatastrophe gab und zwar auf allen verantwortlichen Ebenen…“

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Als ehemaliger Polizeibeamter bin ich im Inneren immer noch „Schutzmann“ geblieben und die Sicherheit meiner Kolleginnen und Kollegen liegen mir genauso am Herzen wie das Recht der Bürger auf einen Staat, der sie schützt.

Viele fühlen sich aktuell einer diffusen Bedrohungslage ausgesetzt, unter anderem genährt von Ereignissen wie vereitelten Anschlägen mitten in unserem Alltagsleben oder tatsächlichen Anschlägen in unserer nächsten europäischen Nachbarschaft.

Gute Innenpolitik bedeutet, den Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl von Sicherheit zu vermitteln. Dazu gehört, die Polizei, Feuerwehren und Rettungsdienste personell und sachlich so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben effektiv erfüllen können. Leider klagt die Polizei in Rheinland-Pfalz seit Jahren über schlechte Personalausstattung. 

Und das, obwohl die Aufgaben und Herausforderungen für die Polizei in den letzten Jahren immer mehr zugenommen haben: eine hohe Zahl von Wohnungseinbrüche, die steigende Gewalt und die Gefährdung durch radikalisierte Islamisten, die an der Aus- oder Anreise gehindert werden müssen, die umfangreichen Observierungen und vieles mehr.

Die CDU weiß um die hohe gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports in Rheinland-Pfalz. Diese Bedeutung wollen wir im Bewusstsein der Öffentlichkeit stärken. 

Der Sport leistet oft unaufgefordert wertvolle Beiträge in der Gesellschafts-, Bildungs- und Gesundheitspolitik. Die über 6200 Vereine und mehr als 1,4 Millionen Sporttreibenden in Rheinland-Pfalz unterstützen das Land ehrenamtlich in seinen kulturellen und sozialen Aufgaben. 

Diese Unterstützungsleistung begründet für uns die Anerkennung des Sports und die Berechtigung und Notwendigkeit einer öffentlichen Förderung. Trotzdem dürfen aufgrund einer jahrelangen Tradition solche Leistungen nicht als Selbstverständlichkeit angesehen werden. 

Mit der Förderung durch öffentliche Mittel wollen wir dem Sport in seiner Vielfalt und im Rahmen der Sportförderrichtlinien die Möglichkeit geben, autonom über sein Engagement für die Allgemeinheit zu entscheiden.