Zum Inhalt springen

UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS FLUTKATASTROPHE

Untersuchungsausschuss 18/1 Flutkatastrophe

ÜBERBLICK

Aktuelle Mitteilungen

Alle aktuellen Mitteilungen rund um den Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Überblick.

Untersuchungsausschus erklärt

Weshalb gibt es eigentlich Untersuchungsausschüsse und was macht ein Untersuchungsausschuss überhaupt?

Weiterführende Informationen

Eine Übersicht zu umfassenden Informationsmöglichkeiten rund um den Untersuchungsausschuss und die Arbeit der CDU Rheinland-Pfalz.

UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ERKLÄRT

In seiner 7. Sitzung am 22. September 2021 hat der Landtag Rheinland-Pfalz die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“ beschlossen. Es geht dabei um die Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz im Juli 2021. Der Untersuchungsausschuss (UA) besteht aus elf Abgeordneten aller Fraktionen und elf ständigen Ersatzmitgliedern. Er konstituiert sich am 1. Oktober 2021.

Sein Auftrag ergibt sich aus seinem Einsetzungsbeschluss (Drucksache 18/1068).

Ein Untersuchungsausschuss wird als „scharfes Schwert“ der Opposition bezeichnet, denn hier hat die Minderheit das Recht, z.B. die Vorlage von Akten zu verlangen oder Zeugen vorzuladen und zu vernehmen. Zeugen sind zum Erscheinen und, wenn sie keine Aussageverweigerungsgründe geltend machen können, auch zur Aussage verpflichtet. Rechtsgrundlagen sind die Landesverfassung (Artikel 91), das Untersuchungsausschussgesetz des Landes und ergänzend die Strafprozessordnung. Nach § 1 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Untersuchungsausschussgesetzes hat ein Untersuchungsausschuss die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklären im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.

UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ERKLÄRT

In seiner 7. Sitzung am 22. September 2021 hat der Landtag Rheinland-Pfalz die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“ beschlossen. Es geht dabei um die Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz im Juli 2021. Der Untersuchungsausschuss (UA) besteht aus elf Abgeordneten aller Fraktionen und elf ständigen Ersatzmitgliedern. Er konstituiert sich am 1. Oktober 2021.

Sein Auftrag ergibt sich aus seinem Einsetzungsbeschluss (Drucksache 18/1068).

Ein Untersuchungsausschuss wird als „scharfes Schwert“ der Opposition bezeichnet, denn hier hat die Minderheit das Recht, z.B. die Vorlage von Akten zu verlangen oder Zeugen vorzuladen und zu vernehmen. Zeugen sind zum Erscheinen und, wenn sie keine Aussageverweigerungsgründe geltend machen können, auch zur Aussage verpflichtet. Rechtsgrundlagen sind die Landesverfassung (Artikel 91), das Untersuchungsausschussgesetz des Landes und ergänzend die Strafprozessordnung. Nach § 1 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Untersuchungsausschussgesetzes hat ein Untersuchungsausschuss die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklären im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

CDU-FRAKTION RHEINLAND-PFALZ

Informationen zur Arbeit und den Inhalten zum Untersuchungsausschuss der Fraktion der CDU im Landtag Rheinland-Pfalz:

www.cdu-fraktion-rlp.de

cDU Rheinland-Pfalz

Informationen und aktuelle Meldungen zum Untersuchungsausschuss der Landespartei der CDU Rheinland-Pfalz:

www.cdu-rlp.de

DIRK HERBER - INSTAGRAM

Aktuellste Meldungen und Informationen rund um meine politische Arbeit zum Untersuchungsausschuss und mehr:

Dirk Herber, MdL auf Instagram

Landtag Rheinland-Pfalz

Allgemeine Informationen und Erklärungen zum Untersuchungsausschuss von der Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz:

www.landtag.rlp.de